2004/35/EC

Thematik deutsch:
Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden

Thematik englisch:
Directive 2004/35/EC of the European Parliament and of the Council of 21 April 2004 on environmental liability with regard to the prevention and remedying of environmental damage        

Beschreibung:
Die Richtlinie über Umwelthaftung („Umwelthaftungsrichtlinie“) schafft einen Rahmen für die Umwelthaftung auf der Grundlage des Verursacherprinzips, um Umweltschäden zu vermeiden und zu beheben. Die EVA-RL legt die finanziellen Folgen bestimmter Arten von Umweltschäden dem Wirtschaftsteilnehmer auf, der diese Schäden verursacht hat. Sie gilt für: a) „Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen“, b) „Wasserschäden“ und c) „Bodenschäden“.

Darüber hinaus sind die Betreiber verpflichtet, bei unmittelbarer Gefahr oder auf Verlangen der zuständigen Behörde vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen.

Die Richtlinie gilt für die Herstellung von Wasserstoff unter Bezugnahme auf Anhang I, Punkt 4.2 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen.

Quelle: HyLaw – EU regulations and directives which impact the deployment of FCH technologies 2018

Weiterführende Informationen

GESETZGEBUNG UND NORMEN

Diese Datenbank ist eine Sammlung der aktuellen Gesetzgebung und Normen in den Bereichen emissionsarmer Wasserstoff und emissionsarmer Stahl.

FÖRDERPROGRAMME

Diese Datenbank ist eine Sammlung der Förderprogramme in den Bereichen Produktion von emissionsarmem Wasserstoff, Produktion von emissionsarmem Stahl und Wasserstoffinfrastruktur auf EU-, Bundes- und Landesebene.

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