2012/18/EU
Thematik deutsch:
Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (sogenannte SEVESO-Richtlinie)
Thematik englisch:
Directive 2012/18/EU of the European Parliament and of the Council of 4 July 2012 on the control of major-accident hazards involving dangerous substances (so-called SEVESO Directive)
Beschreibung:
Die Richtlinie betrifft Situationen, in denen gefährliche Stoffe (z. B. bei der Verarbeitung oder Lagerung) in Mengen vorhanden sein können, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
Sie legt fest:
- Allgemeine Verpflichtungen für den Betreiber (Artikel 5)
- Anmeldung (Informationen über die Form und Menge der Stoffe, die Tätigkeit und die Umgebung) aller betroffenen Betriebe (Artikel 7),
- die Verpflichtung, ein Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle anzuwenden (Artikel 8),
- die Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheitsberichts für Betriebe der oberen Klasse (Artikel 10);
- die Verpflichtung zur Erstellung interner Notfallpläne für Betriebe der oberen Klasse (Artikel 12);
- Behörden, die die Ansiedlung neuer Betriebe, Änderungen an neuen Betrieben und neue Entwicklungen, einschließlich Verkehrswege, Standorte für die öffentliche Nutzung und Wohngebiete in der Nähe von Betrieben, kontrollieren (Artikel 13),
- die Verpflichtung zur Durchführung öffentlicher Anhörungen zu bestimmten Einzelprojekten, die die Gefahr schwerer Unfälle bergen können (Artikel 15).
In Anhang I Teil 1 wird Wasserstoff als gefährlicher Stoff festgelegt (und fällt somit in den Anwendungsbereich) und die Wasserstoffmenge für die Anwendung der Anforderungen der unteren Klasse (≥ 5 t) und der oberen Klasse (≥ 50 t) aufgeführt.
Für Mengen von weniger als 5 Tonnen Wasserstoff würde keine der oben genannten Verpflichtungen gelten.
Quelle: HyLaw – EU regulations and directives which impact the deployment of FCH technologies 2018
Weiterführende Informationen
GESETZGEBUNG UND NORMEN
Diese Datenbank ist eine Sammlung der aktuellen Gesetzgebung und Normen in den Bereichen emissionsarmer Wasserstoff und emissionsarmer Stahl.
FÖRDERPROGRAMME
Diese Datenbank ist eine Sammlung der Förderprogramme in den Bereichen Produktion von emissionsarmem Wasserstoff, Produktion von emissionsarmem Stahl und Wasserstoffinfrastruktur auf EU-, Bundes- und Landesebene.
KONTAKT
Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband (DWV)
Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 629 594 82
Telefax: +49 (0) 30 629 594 83
Mail: h2@dwv-info.de
Web: www.dwv-info.de