4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Thematik deutsch:
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV)

Thematik englisch:
Fourth Ordinance on the Implementation of the Federal Immission Control Act (Ordinance on Installations Requiring a Permit – 4th BImSchV)

Beschreibung:
Diese Verordnung regelt welche Anlagen genehmigungsbedürftig sind.

Das Genehmigungserfordernis erstreckt sich auf alle vorgesehenen

  1. Anlagenteile und Verfahrensschritte, die zum Betrieb notwendig sind, und
  2. Nebeneinrichtungen, die mit den Anlagenteilen und Verfahrensschritten nach Nummer 1 4. BImSchV in einem räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen und die von Bedeutung sein können für
              a. das Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen,
              b. die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen oder
              c. das Entstehen sonstiger Gefahren, erheblicher Nachteile oder erheblicher Belästigungen.

Weiterführende Informationen

GESETZGEBUNG UND NORMEN

Diese Datenbank ist eine Sammlung der aktuellen Gesetzgebung und Normen in den Bereichen emissionsarmer Wasserstoff und emissionsarmer Stahl.

FÖRDERPROGRAMME

Diese Datenbank ist eine Sammlung der Förderprogramme in den Bereichen Produktion von emissionsarmem Wasserstoff, Produktion von emissionsarmem Stahl und Wasserstoffinfrastruktur auf EU-, Bundes- und Landesebene.

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