Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Thematik deutsch:
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
Thematik englisch:
Act on Protection against Harmful Effects on the Environment caused by Air Pollution, Noise, Vibrations and Similar Processes
Beschreibung:
Zweck des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimSchG) ist es, Menschen, Tiere, und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Dabei regelt das Gesetz in § 37a Absatz 4 die Treibhausgasminderungsquote für in Verkehr gebracht Kraftstoffe. Der Einsatz von grünem Wasserstoff als strombasierter Kraftstoff (laut 37. BImSchV) für Brennstoffzellenfahrzeuge soll durch die Anrechenbarkeit auf die THG-Quote stärker gefördert werden. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgas-Minderungsquote wird die Anrechenbarkeit des Einsatzes von grünem Wasserstoff in Raffinerien geregelt.
Weiterführende Informationen
GESETZGEBUNG UND NORMEN
Diese Datenbank ist eine Sammlung der aktuellen Gesetzgebung und Normen in den Bereichen emissionsarmer Wasserstoff und emissionsarmer Stahl.
FÖRDERPROGRAMME
Diese Datenbank ist eine Sammlung der Förderprogramme in den Bereichen Produktion von emissionsarmem Wasserstoff, Produktion von emissionsarmem Stahl und Wasserstoffinfrastruktur auf EU-, Bundes- und Landesebene.
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