7. Energieforschungsprogramm

Name des Förderprogramms
7. Energieforschungsprogramm
„Innovationen für die Energiewende“

Laufzeit des Förderprogramms
2018 – 2022

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Verantwortliche Stelle
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Energie Grundlagenforschung (EGF), Energiesystem (ESI, ESN, ESE)

Förderberechtigte
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
gewerbliche Unternehmen
weitere Institutionen & juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts

Förderthemen

  • Forschung und Entwicklung im Bereich zukunftsweisender Energietechnologien
  • Energiewende in den Verbrauchssektoren: Energieoptimierte und klimaneutrale Gebäude; Industrie und Gewerbe; Energiewende im Verkehr; Brennstoffzellen
  • Energieerzeugung: Photovoltaik; Windenergie; Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe; Geothermie; Wasserkraft und Meeresenergie; Thermische Kraftwerke
  • Systemintegration: Stromnetze; Stromspeicher; Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien
  • Systemübergreifende Forschungsthemen: Technologieorientierte Systemanalyse; Technologien für die CO2-Kreislaufwirtschaft; Digitalisierung der Energiewende; Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende; Energiewende und Gesellschaft
  • Reallabore der Energiewende

Gefördertes Technology Readiness Level (TRL)

  • Projekte mit Entwicklungsziel TRL 1 bis 3 (anwendungsorientierten Grundlagenforschung) vom BMBF gefördert
  • anwendungsnähere Forschungsarbeiten ab TRL 3 erfolgt Förderung vom BMWi
  • durch die Reallabore erfolgt die Förderung von marktnahen Entwicklungen (TRLs 7 bis 9)

Förderbetrag
öffentlichen Einrichtungen und Universitäten bis zu 100 Prozent
Gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
Zuwendungen in Form von Teilfinanzierungen zur Anteils-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung  – in Ausnahmefällen auch Vollfinanzierung

Art der Förderung
Zuschuss
gewerbliche Unternehmen: Projektkosten einschließlich der Gemeinkosten
öffentliche Einrichtungen: Projektausgaben

Kombination mit anderen Förderprogrammen
Kombinationen möglich
nur bedingte Anrechnung von Unionsmittel (Mitteln die direkt von EU zentral verwaltet werden (keine Kontrolle durch Mitgliedsstaaten))

Spezifische Anforderungen
Anträge auf Förderung innerhalb der Schwerpunkte jederzeit möglich
Weiterhin Aufrufe zur Einreichung von Anträgen und Ideenwettbewerbe zu spezifischen Themen mit jeweiligen Einreichungsfristen

Überprüft werden: Passfähigkeit zum Programm, Innovationsgehalt, Plausibilität und Durchführbarkeit, Angemessenheit der Fördersumme,  fachliche Kompetenz,  Bonität des Antragstellers, Beitrag, den das Vorhaben zu den förderpolitischen Zielen des Energieforschungsprogramms leisten kann
zweistufiges Antragsverfahren (1. Projektskizze, 2. förmlicher Förderantrag)

Weiterführende Informationen

GESETZGEBUNG UND NORMEN

Diese Datenbank ist eine Sammlung der aktuellen Gesetzge- bung und Normen in den Bereichen emissionsarmer Wasser- stoff und emissionsarmer Stahl.

Die Datenbank ist noch im Aufbau und steht Ihnen in nächster Zeit zur Verfügung.

FÖRDERPROGRAMME

Diese Datenbank ist eine Sammlung der Förderprogramme in den Bereichen Produktion von emissionsarmem Wasserstoff, Produktion von emissionsarmem Stahl und Wasserstoffinfrastruktur auf EU-, Bundes- und Landesebene.

KONTAKT

Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband (DWV)
Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 629 594 82 
Telefax: +49 (0) 30 629 594 83
Mail: h2@dwv-info.de
Web: www.dwv-info.de