Dekarbonisierung in der Industrie

Name des Förderprogramms
Dekarbonisierung in der Industrie

Laufzeit des Förderprogramms
2020 – Juni 2024

Fördergeber
Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Verantwortliche Stelle
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)

Förderberechtigte

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus dem Bereich der energieintensiven Industrie mit prozessbedingten Emissionen
  • Konsortien
  • Branchen im EU-ETS

Förderthemen

  • Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen
  • Eignung der weitgehenden und dauerhaften Reduktion von Treibhausgasemissionen
  • Forschung und Entwicklung, Erprobung in Versuchs- bzw. Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen zur Anwendung und Umsetzung von Maßnahmen im industriellen Maßstab
  • Treibhausgasarme/-neutrale Herstellungsverfahren
  • Innovative und hocheffiziente Verfahren zur Umstellung auf strombasierte Verfahren
  • Integrierte Produktionsverfahren sowie innovative Verfahrenskombinationen
  • Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Alternativen zu Produkten, die bei Herstellung prozessbedingte Emissionen verursachen
  • Treibhausgasarme oder -neutrale Herstellungsverfahren für diese alternativen Produkte und Investitionen in Anlagen
  • Brückentechnologien für substanzielle Schritte hin zur Treibhausgasneutralität
  • Monitoring und Evaluierung zur Erfolgskontrolle

enthalten: Pilotprogramm für Klimaschutzverträge (rund 550 Mio. EUR nach dem Prinzip Carbon Contracts for Difference (CCfD))

Gefördertes Technology Readiness Level (TRL)
ab TRL 4

Förderbetrag

  • 60 Prozent für kleine Unternehmen
  • 50 Prozent für mittlere Unternehmen
  • 40 Prozent für große Unternehmen
  • höhere Förderquote bei projektbezogenen Investitionen in Erzeugung erneuerbarer Energien möglich

Art der Förderung
Zuschuss
Gefördert werden umweltschutzbezogene Investitionsmehrkosten, diese ergeben sich aus der Differenz zwischen den Kosten des Vorhabens und den Kosten einer ähnlichen, weniger umweltfreundlichen Referenzinvestition

Kombination mit anderen Förderprogrammen
Ja, unter Berücksichtigung der Kumulierungsregeln nach Artikel 8 AGVO

Spezifische Anforderungen

  • Unternehmen gehört Branche an, die vom Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels erfasst wird
  • Anlage muss Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz benötigen/besitzen
  • geförderte Investition muss dazu beitragen die Unionsnormen für den Umweltschutz zu übertreffen
  • zweistufiges Antragsverfahren (1. Projektskizze, 2. förmlicher Förderantrag)
  • aktuell keine längeren Förderzusagen als 4 Jahre möglich

Weiterführende Informationen

GESETZGEBUNG UND NORMEN

Diese Datenbank ist eine Sammlung der aktuellen Gesetzge- bung und Normen in den Bereichen emissionsarmer Wasser- stoff und emissionsarmer Stahl.

Die Datenbank ist noch im Aufbau und steht Ihnen in nächster Zeit zur Verfügung.

FÖRDERPROGRAMME

Diese Datenbank ist eine Sammlung der Förderprogramme in den Bereichen Produktion von emissionsarmem Wasserstoff, Produktion von emissionsarmem Stahl und Wasserstoffinfrastruktur auf EU-, Bundes- und Landesebene.

KONTAKT

Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband (DWV)
Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 629 594 82 
Telefax: +49 (0) 30 629 594 83
Mail: h2@dwv-info.de
Web: www.dwv-info.de