Innovationsfonds

Name des Förderprogramms
EU-Innovationsfonds

Laufzeit des Förderprogramms
2020 – 2030

Fördergeber
EU

Verantwortliche Stelle
Exekutivagentur Innovation und Netzwerke (INEA)

Förderberechtigte
Unternehmen

Förderthemen

  • innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien, einschließlich Produkten, die kohlenstoffintensive Industrien ersetzen
  • Kohlenstoffabscheidung und -verwertung (CCU)
  • Bau und Betrieb der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS)
  • innovative erneuerbare Energieerzeugung
  • Speicherung von Energie
  • hochinnovative Technologien und große Vorzeigeprojekte (Leuchtturmprojekte) mit europäischem Mehrwert, die zu erheblichen Emissionsreduktionen führen

Gefördertes Technology Readiness Level (TRL)
Pilotanlagen
Demonstrationsanlagen
erstes Scale up

Förderbetrag
bis zu 60 % der mit dem Projekt verbundenen zusätzlichen Kapital- und Betriebskosten (in 10 Jahren)
Art und Zeitpunkt der Auszahlungen sind von den Erfordernissen des Projektes abhängig

Art der Förderung
Zuschuss

Kombination mit anderen Förderprogrammen
Kombination möglich, Zuschuss des Innovationsfonds wird nicht als staatliche Beihilfe betrachtet

  • Horizon Europe
  • Innovationsförderung der Länder
  • InvestEU
  • Modernisation Fund
  • Just Transition Fund
  • Connecting Europe Facility

Spezifische Anforderungen

  • Aufrufe zur Einreichung von Anträgen (Informationen im Funding and Tenders Portal)
  • https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/programmes/innovfund
  • zweistufiges Antragsverfahren (1. Projektskizze, 2. förmlicher Förderantrag) für Großprojekte
  • einstufiges Bewerbungsverfahren für kleine Projekte (Gesamtkapitalkosten unter 7,5 Mio. EUR )

Grundlegende Auswahlkriterien: Wirksamkeit der Vermeidung von Treibhausgasemissionen, Grad der Innovation, Projektreife, Skalierbarkeit, Kosteneffizienz

Weiterführende Informationen

GESETZGEBUNG UND NORMEN

Diese Datenbank ist eine Sammlung der aktuellen Gesetzge- bung und Normen in den Bereichen emissionsarmer Wasser- stoff und emissionsarmer Stahl.

Die Datenbank ist noch im Aufbau und steht Ihnen in nächster Zeit zur Verfügung.

FÖRDERPROGRAMME

Diese Datenbank ist eine Sammlung der Förderprogramme in den Bereichen Produktion von emissionsarmem Wasserstoff, Produktion von emissionsarmem Stahl und Wasserstoffinfrastruktur auf EU-, Bundes- und Landesebene.

KONTAKT

Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband (DWV)
Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 629 594 82 
Telefax: +49 (0) 30 629 594 83
Mail: h2@dwv-info.de
Web: www.dwv-info.de