progres.nrw Programmbereich Innovation
Name des Förderprogramms
progres.nrw Programmbereich Innovation
Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen
Laufzeit des Förderprogramms
2020-2023
Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
- Ministerium für Kultur und Wissenschaft
- Nordrhein Westfalen
Verantwortliche Stelle
LeitmarktAgentur. NRW
Projektträger Jülich (PtJ)
Förderberechtigte
- juristische Person des öffentlichen Rechts und des Privatrechts
- Unternehmen, Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen, Gemeinden und Gemeindeverbände
- natürliche Person, soweit Sie Unternehmer sind
- bevorzugt gefördert werden Kooperationsprojekte
- Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen notwendig
Förderthemen
- Vorhaben zur effizienten Energieumwandlung und -nutzung
- industriellen Forschung, experimentellen Entwicklung bis zu Prototypen und Pilotprojekten sowie deren Umsetzung im Rahmen von Demonstrations- und Anwendungsprojekten
- Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung
Folgender Bereiche:
- Ausgleich fluktuierender erneuerbarer Einspeisungen in die Energienetze
- Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität
- Power to X-Technologien
- Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien
- Energieeffizienz und Reduzierung des Energieverbrauchs
- Netztechnologien im Energiebereich
- Ausbau und Steigerung der Nutzung Erneuerbarer Energien
- Kraftwerkstechnologien und Energiebereitstellung
- Transformation der Energiesysteme in interdisziplinären und transdisziplinären Ansätzen
- Technologien, Verfahren und Prozesse für eine klimaneutrale Industrie
- Innovative Vorhaben in anderen Energie- oder Klimaschutzthemenfeldern können bei außerordentlichem Landesinteresse gefördert werden
Gefördertes Technology Readiness Level (TRL)
Förderbetrag
- kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent
- mittlere Unternehmen bis zu 75 Prozent
- großen Unternehmen bis zu 65 Prozent
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der projektbezogenen zuwendungsfähigen Ausgaben
- Bagatellgrenze 25.000 EUR
- Art der Förderung
- Zuschuss
- Kombination mit anderen Förderprogrammen
Spezifische Anforderungen
Aufrufe zur Einreichung von Anträgen oder Einreichung initiativer Projektskizzen
Weiterführende Informationen
GESETZGEBUNG UND NORMEN
Diese Datenbank ist eine Sammlung der aktuellen Gesetzge- bung und Normen in den Bereichen emissionsarmer Wasser- stoff und emissionsarmer Stahl.
Die Datenbank ist noch im Aufbau und steht Ihnen in nächster Zeit zur Verfügung.
FÖRDERPROGRAMME
Diese Datenbank ist eine Sammlung der Förderprogramme in den Bereichen Produktion von emissionsarmem Wasserstoff, Produktion von emissionsarmem Stahl und Wasserstoffinfrastruktur auf EU-, Bundes- und Landesebene.
KONTAKT
Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband (DWV)
Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 629 594 82
Telefax: +49 (0) 30 629 594 83
Mail: h2@dwv-info.de
Web: www.dwv-info.de