Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Thematik deutsch:
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

Thematik englisch:
Act on the Order of the Water Balance

Beschreibung:
Das WHG hat zum Ziel, die rechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Bewirtschaftung des ober- und unterirdischen Wassers nach Menge und Beschaffenheit zu schaffen sowie die menschlichen Einwirkungen auf Gewässer zu steuern. Das WHG schreibt vor, die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern und so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihr auch dem Nutzen Einzelner dienen. Vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen sollen unterbleiben (Vorsorgegrundsatz). Insgesamt ist ein hohes Schutzniveau für die Umwelt zu gewährleisten. Die Zielvorgaben und Bewirtschaftungsregeln der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bilden ein zentrales Element des WHG. Die Details der „Tochterrichtlinien“ (Richtlinie über Umweltqualitätsnormen, Grundwasserrichtlinie) wurden durch Rechtsverordnungen (Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer, Grundwasserverordnung) umgesetzt. Eine umfassende Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregierung, Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung nach Maßgabe der Bewirtschaftungsziele zu erlassen, findet sich im Paragraf 23 WHG. Diese Ermächtigung bietet die Möglichkeit, die im WHG schlank gehaltenen Regelungen detaillierter auszugestalten und dient der bundeseinheitlichen Umsetzung von Unionsrecht. Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Paragraf 62 und folgende WHG) gelten besondere Regelungen, die, gestaffelt nach der Menge und Gefährlichkeit der Stoffe, sicherstellen sollen, dass die Anlagen so geplant, errichtet und betrieben werden, dass eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften nicht zu besorgen ist. Die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) konkretisiert die Anforderungen an diese Anlagen sowie das Verfahren zur Einstufung von wassergefährdenden Stoffen. Sie ist am 1. August 2017 vollständig in Kraft getreten. Die bisher geltenden landesrechtlichen Vorschriften werden aufgehoben.

Quelle: BMUV

Weiterführende Informationen

GESETZGEBUNG UND NORMEN

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