Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)

Thematik deutsch:
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien

Thematik englisch:
Law for the expansion of renewable energies

Beschreibung:
Zweck des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2023) ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern. Bis zum Jahr 2030 sollen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 215 Gigawatt, Windenergieanlagen an Land mit einer Leistung von 115 Gigawatt und Biomasseanlagen mit einer Leistung von 8,4 Gigawatt errichtet werden und mindestens 80 % des Bruttostrombedarfs decken. Bis 2035 soll die Stromversorgung fast vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in allen Rechtsbereichen wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Mit dem EEG 2023 fördert der Bund zudem innovative Konzepte zur Kombination erneuerbarer Energien mit lokaler wasserstoffbasierter Stromspeicherung. Sie können dazu beitragen die schwankende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu verstetigen. Für den Einsatz von grünem Wasserstoff sollen sogenannte Wasserstoff-Sprinterkraftwerke gefördert werden. Weiterhin wird die EEG-Umlage vollständig abgeschafft.

Weiterführende Informationen

GESETZGEBUNG UND NORMEN

Diese Datenbank ist eine Sammlung der aktuellen Gesetzgebung und Normen in den Bereichen emissionsarmer Wasserstoff und emissionsarmer Stahl.

FÖRDERPROGRAMME

Diese Datenbank ist eine Sammlung der Förderprogramme in den Bereichen Produktion von emissionsarmem Wasserstoff, Produktion von emissionsarmem Stahl und Wasserstoffinfrastruktur auf EU-, Bundes- und Landesebene.

KONTAKT

Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband (DWV)
Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 629 594 82 
Telefax: +49 (0) 30 629 594 83
Mail: h2@dwv-info.de
Web: www.dwv-info.de